Die von der Provinzial benannten Rechtsanwälte prüfen, inwieweit Benachrichtigungspflichten nach DSGVO bestehen. Diese beruhen auf den Ergebnissen der Forensik. Anschließend erfolgt eine intensive Hilfestellung bei der Formulierung des Benachrichtigungs-Schreibens. Die betroffenen Personen werden benachrichtigt. Die berechtigten Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen werden übernommen.
Dieser Punkt gilt einerseits für die berechtigten Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die aus einer Informationssicherheitsverletzung resultieren. Andererseits sind aber auch berechtigte Schadenersatzansprüche wegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht inkludiert.
Dieser Fall ist im Basis-Baustein mit abgesichert. Er beinhaltet auch den Schutz vor Verletzungen durch die erlaubte Nutzung privater Geräte im Rahmen von „Bring Your Own-Device“.