Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking ergeben.
Die PSD2-Richtlinie hat den Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit gestärkt und den europäischen Zahlungsverkehr modernisiert. Gleichzeitig fördert sie den Wettbewerb zwischen Banken und neuen Zahlungsdiensteanbietern. Von diesen Regelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahlsysteme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.
Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Sparkasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungsdiensteanbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Kontodaten abrufen.
Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.
Seit September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit vermehrt nur noch über das Online-Legitimationsverfahren "3-D Secure" möglich.
Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer App Sparkasse die neueste Version nutzen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Zugriff berechtigter Zahlungsdiensteanbieter auf online geführte Zahlungskonten. Dabei wird geregelt, wie sie zugreifen dürfen und welche Informationen sie einsehen können. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und gelten seit dem 14. September 2019.
Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste mit einer Zulassung einer deutschen oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde können auf Kontodaten zugreifen oder Zahlungen auslösen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Kundinnen und Kunden sowie die Nutzung der definierten Schnittstelle („XS2A-API“).
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, bzw. Drittdienste die diese Schnittstelle bereits nutzen, stellen wir alles Wissenswerte zu den technischen Details sowie aktuelle Informationen unter dem unten stehenden Link zur Verfügung.