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Kreditkarte registrieren

S-ID-Check – so einfach funktionieren die Registrierung und das Bezahlen

Laut europäischer Richtlinie über Zahlungs­dienste, PSD2, müssen Online-Zahlungen mit Kreditkarte stärker geschützt werden. Die Sparkasse bietet Ihnen hierfür die App „S-ID-Check“.

Machen Sie Ihre Sparkassen-Kreditkarte fit:

1 Laden Sie die App „S-ID-Check“ auf Ihr Smartphone oder Tablet. Voraus­setzung ist ein Betriebs­system iOS ab Version 11 oder Android ab Version 6. Sollte Ihr Gerät mit einem älteren Betriebs­system laufen, nutzen Sie bitte die Registrierungs­möglichkeit auf www.s-id-check.de.
2 Starten Sie die App und folgen Sie den einzelnen Schritten und Hinweisen zur Registrierung Ihrer Kreditkarte. Jede erforderliche Eingabe ist präzise beschrieben.
3 Wenn Sie im Internet mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte bezahlen, fordert Sie die App in vielen Fällen zur Bestätigung von Zahlbetrag und Zahlungs­empfänger auf.
Icon Info

Bitte führen Sie diese Schritte möglichst bald aus! Ohne Registrierung für S-ID-Check können Sie bei immer mehr Online-Anbietern nicht mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte bezahlen.

S-ID-Check

S-ID-Check – für mehr Sicher­heit durch starke Authenti­fizierung

Icon S-ID-Check

Das sollten Sie wissen

Online-Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte sind zunehmend nur noch mit der App „S-ID-Check“ möglich. Der S-ID-Check ist ein modernes Sicherheits­verfahren: Bei einer beabsichtigten Online-Zahlung werden Sie in der App zu einer Bestätigung aufgefordert, um die Zahlung freizugeben.

Das sollten Sie tun

Registrieren Sie jetzt Ihre Sparkassen-Kreditkarte für den S-ID-Check! Ohne Registrierung für S-ID-Check können Sie bei immer mehr Online-Anbietern nicht mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte bezahlen. Im Folgenden wird Ihnen erklärt, wie die Registrierung funktioniert.

Wichtig für Ihr Konto

Starke Authenti­fizierung auch für Ihr Online-Banking und Ihre Konto­informationen

Bitte beachten Sie: Die vorgeschriebene starke Authenti­fizierung betrifft auch Ihr Online-Banking und den Zugang von Dritt­diensten zu Ihren Konto­informationen.

Starke Authentifizierung im Online-Banking
Icon S-TAN

Das sollten Sie wissen

Nur mit regel­mäßiger TAN-Eingabe

Im Online-Banking wird regel­mäßig alle 180 Tage nach dem Login eine Transaktions­nummer, TAN, abgefragt. Sofern Ihre Sparkasse die Abfrage von Umsätzen, die länger als 180 Tage zurückliegen, anbietet, ist auch dafür eine TAN-Eingabe erforderlich. Diese Regelungen betreffen das Online-Banking in der Internet-Filiale, in der Sparkassen-App und in sonstiger Finanz­dienstleistungs-Software.

Die regel­mäßige TAN-Eingabe wird Ihnen jeweils einige Tage vorher im Online-Banking angekündigt. Die Eingabe der TAN ist nach dieser Ankündigung auch vor Ablauf der jeweiligen Frist möglich.

Das sollten Sie tun

pushTAN – die einfachste und sicherste Methode, TANs zu empfangen

Mit dem pushTAN-Verfahren erhalten Sie Ihre TAN nach neuesten Sicherheits­standards direkt auf Ihr Smart­phone. Sofern Sie bisher noch einen TAN-Generator nutzen, empfehlen wir Ihnen einen Wechsel auf das pushTAN-Verfahren.

Zugang für Drittdienste zu Ihren Kontoinformationen
Zugang für Dritt­dienste

Das sollten Sie wissen

Nur mit Ihrer Zustimmung

PSD2 verpflichtet die Sparkassen dazu, eine Schnitt­stelle für Drittdienste einzurichten, über die diese Service-Anbieter Zugriff auf Ihre Zahlungs­konten erlangen. Das können z.B. Online-Händler sein oder Ihre Finanz-App, mit der Sie auch Ihre Sparkassen-Konten verwalten.

Dieser Zugriff auf Ihre Konto­informationen kommt allerdings nur zustande, wenn Sie dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Zusätzlich werden diese Dienste gesetzlich reguliert und beaufsichtigt.

Das sollten Sie tun

Überblick über genehmigte erfolgte Zugriffe

Im Online-Banking können Sie sehen, wer mit Ihrer vorherigen Zustimmung wie oft in einem bestimmten Zeitraum auf Ihre Konto­informationen zugegriffen hat. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre erteilten Zustimmungen direkt im Online-Banking zu wider­rufen.

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